Schule für Gemeinsames Lernen

Gemäß dem Konzept “Gemeinsames Lernen in der Schule” lernen Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf, insbesondere in den Förderschwerpunkten “Lernen”, “Emotionale-soziale Entwicklung” und “Sprache” (LES), gemeinsam in einer Klasse. Die Wilhelm-Busch-Grundschule ist von Anfang an dabei und startete im Schuljahr 2012/13 mit dem Pilotprojekt “Inklusion”, das in das Konzept des Gemeinsamen Lernens in der Schule mündete. Inzwischen lernen an der Wilhelm-Busch-Grundschule auch Schüler/innen mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf “Autistisches Verhalten”. Im Land Brandenburg gibt es seit Beginn des Schuljahres 2018/19 inzwischen 188 Schulen für “Gemeinsames Lernen”: 138 Grund-, 36 Ober-, 5 Gesamtschulen und 5 Schulzentren (Zusammenschluss einer Grund- und einer Oberschule oder einer Grund- und einer Gesamtschule) sowie 4 berufliche Schulen (OSZ).

Was bedeutet “Gemeinsames Lernen”?

Das Gemeinsame Lernen entstand aus dem Konzept der Inklusion. Das Wort „Inklusion“ (lat.) bedeutet Einschluss/ Enthaltensein. In der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die am 13.12.2006 von der UN-Vollversammlung beschlossen wurde, ist das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderungen in Artikel 24 definiert. Danach sind die Vertragsstaaten völkerrechtlich verpflichtet, das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit in einem inklusiven Bildungssystem zu realisieren. Hauptaufgabe der Inklusion ist es, die Rahmenbedingungen an den Bedürfnissen und Besonderheiten aller Schülerinnen und Schüler auszurichten. Dabei werden sowohl Schülerinnen und Schüler mit lernhemmenden Lernvoraussetzungen als auch Schüler mit überdurchschnittlich lernfördernden Lernvoraussetzungen einbezogen.

Eine Schule für Gemeinsames Lernen eröffnet allen Schülerinnen und Schülern, unabhängig von ihren individuellen Lernvoraussetzungen, gleiche Lernchancen. Die Heterogenität der Schülerschaft wird bewusst wahrgenommen und durch veränderte Lernarrangements und individuelle Förderung berücksichtigt und gefördert.

 

Wie realisiert die Wilhelm-Busch-Grundschule Gemeinsams Lernen?

Lehren, bilden und erziehen bedeutet im gemeinsamen Unterricht den Unterricht so zu organisieren und zu strukturieren, dass binnendifferenziert, den Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler entsprechend, unterrichtet wird. Besondere Berücksichtigung finden dabei die Lerninhalte und die Lernorganisation. Grundlage ist das Erfassen der individuellen Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler bereits in der Schuleingangsphase. Daher findet in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 gemeinsam mit unseren Sonderpädagogen eine intensive förderdiagnostische Lernbeobachtung statt. Aus den Ergebnissen der förderdiagnostischen Lernbeobachtung und Unterrichtsbegleitung werden im Team aus Klassenlehrkräften und Sonderpädagogen individuelle Förderpläne erstellt. Der Unterricht wird sukzessive methodisch-didaktisch auf die Ergebnisse der individuellen Förderpläne angepasst. Die Maßnahmen zur Binnendifferenzierung zielen dabei insbesondere auf die unterschiedlichen Zugänge zum Lerninhalt, als auch auf die Qualität und Quantität der Lernaufgaben und Medien ab. Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Lerntypen werden u. a. folgende Unterrichtsformen eingesetzt:

- Arbeit mit Tages- und Wochenplänen

- Arbeit an Lernstationen und Lernbuffets

- Lernen in Projekten, Arbeiten mit Lernwerkstätten

- Lernen in Partner- und Gruppenarbeit

- Lernen mit digitalen Medien

- Methodentraining

Der Unterricht findet überwiegend im Zweilehrersystem statt, wobei in den Jahrgangsstufen 1 bis 3 jeweils eine Lehrkraft und die Sonderpädagogin eingesetzt sind. Jedes Team erörtert in wöchentlichen Beratungsstunden gemeinsam mit den Sonderpädagogen Maßnahmen zur individuellen Förderung.

 

Beratung

Zusätzlich zu den regulären Elternsprechterminen können die Eltern durch die Sonderpädagogin über häusliche und/oder außerschulische fachspezifische Fördermöglichkeiten beraten werden. Außerdem können bei Bedarf und Wunsch Kontakte zu Erziehungs- und Familienberatungsstellen, Fachärzten, Jugendämtern etc. hergestellt werden.

Unsere Sonderpädagoginnen, Frau Nakos und Frau Hübner, stehen Ihnen gern für Beratungen zur Verfügung.

Sie können die Koordinatorin für Gemeinsames Lernen, Frau Nakos, montags in unserer Schule telefonisch zur Terminvereinbarung unter Tel.: 03379 - 20 19 71 oder per Email erreichen.

Oder wenden Sie sich mit Ihren Fragen an unsere Sonderpädagogin, Frau Hübner.